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Kosten & Informationen

Ablauf

Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und bietet Raum für Ihr Anliegen. Im Anschluss entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie mit der Therapie beginnen möchten.

Therapie
Wenn Sie sich nach dem Erstgespräch für die Therapie entscheiden, vereinbaren wir einen Folgetermin. Die Frequenz legen wir zu Beginn gemeinsam fest und ist üblicherweise wöchentlich oder 14-tägig. Im Verlauf kann sie angepasst werden – auch das besprechen wir gemeinsam.

Kosten

Erstgespräch
Dauer: 50 Minuten | Honorar: 90 €
Folgesitzung
Dauer: 50 Minuten | Die Honorarvereinbarung erfolgt im Erstgespräch im beiderseitigen Einvernehmen.

Kostenzuschuss
Meist übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Welche Möglichkeiten es für Sie gibt, klären wir im Erstgespräch. (Eine erste Einschätzung kann auf Wunsch auch vorab telefonisch erfolgen).
Der Zuschuss beträgt derzeit (Stand 2026):
– ÖGK: 33,70 € pro Sitzung
– BVA: 50,20 € pro Sitzung
– SVS: 50,00 € pro Sitzung
– KFA: 38,00 € pro Sitzung

(Die genaue Höhe des Kostenzuschusses wird von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt und kann sich ändern.)

Reduzierter Tarif
Ich biete ein begrenztes Kontingent an Therapieplätzen zu einem reduzierten Tarif – insbesondere für Studierende, Alleinerziehende oder Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten. Mir ist es wichtig, dass Psychotherapie für alle zugänglich bleibt. Bitte nehmen Sie vor dem Erstgespräch Kontakt mit mir auf, wenn Sie Interesse an einem reduzierten Tarif haben.

Tipps
- Private Krankenversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.
- Therapiekosten können im Rahmen des jährlichen Steuerausgleichs als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern sie den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt übersteigen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Hinweis
Ich habe keine vollfinanzierten Kassenplätze, daher können die Sitzungen nicht vollständig über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Verschwiegenheit

Psychotherapie unterliegt der Verschwiegenheit. Das bedeutet, dass Therapie-Inhalte streng vertraulich behandelt werden. Details finden Sie im §15 des Psychotherapiegesetzes.

» Absageregelung

Sobald wir einen Termin vereinbaren, halte ich diese Zeit ausschließlich für Sie frei. Falls Sie verhindert sind, können Sie Ihren Termin bis spätestens 48 Stunden vorher kostenlos per SMS, Telefon oder E-Mail absagen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Sitzung in Rechnung gestellt, da ich den Termin kurzfristig nicht mehr vergeben kann.

© 2026 Mag. Elisabeth Solacher, BSc
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